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Jubiläum: 10 Jahre Charterschein in Deutschland

Bootfahren ohne Führerschein – vom Modellversuch zum kleinen Wirtschaftswunder

Von Unkenrufen begleitet und von manchem Beamten nur mit großen Bauchschmerzen aus der Taufe gehoben feiert die Charterscheinregelung zum Saisonstart 2010 ihren zehnten Geburtstag – als gelungenes Beispiel von Deregulierung und Bürokratieabbau. Welches Gesetz kann schon von sich behaupten, pannenfrei seinen Zweck erfüllt zu haben?
 
Es begann mit einem dreijährigen Modellversuch: Charterunternehmen sollten zeigen, dass sie ihren Kunden wirklich in drei Stunden so fahren beibringen konnten, dass sie dort, wo nicht viel Berufsschifffahrt unterwegs ist, mit einem gemächlichen Boot gut klarkommen. Und die Bootfahrer mit und ohne Führerschein sollten zeigen, dass sie sich auf dem Wasser gut vertragen.
 
Nach Ablauf des Modellversuchs waren alle so angetan, dass noch eine Reihe Wasserstraßenabschnitte zusätzlich für führerscheinfreien Wassersport freigegeben wurden. Das Land Brandenburg erklärte einen Teil seiner Wasserwege ebenfalls zu Charterscheinrevieren. Die Regelung wurde schließlich zu geltendem Recht geadelt. Eine Deregulierung war gelungen und hatte den Nebeneffekt, ein paar tausend Bürgern sowohl die Liebe zum Bootsurlaub zu wecken als auch sie zu ermutigen, einmal in die neuen Bundesländer zu fahren, wo sich die meisten freigegebenen Strecken befinden. Dem Charterunternehmen Kuhnle-Tours, Marktführer in Deutschland, bescherte die Regelung viele neue Kunden, ebenso natürlich den Mitbewerbern.
 
Seitdem sind allein bei Kuhnle-Tours insgesamt 8.000 Crews mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 Stundenkilometern vor allem über die Mecklenburgischen und Märkischen Gewässer getuckert. Und sowohl die Wasserschutzpolizei als auch die Versicherungen der Charterfirmen konnten keinen Anstieg der Schäden verzeichnen. „Wir hatten in zehn Jahren keinen einzigen Unfall mit Personenschaden“, berichtet Charterunternehmer Harald Kuhnle. Auch bei den Sachschäden verhält es sich bei Charterscheinskippern nicht anders als bei Kunden die einen Sportbootführerschein haben. „Ein Großteil der Schäden ist unter 100 Euro“, sagt Kuhnle, der vor über zehn Jahren an der Ausgestaltung der Regelung beteiligt war. Sein Unternehmen
 
Kuhnle-Tours unterhält eine Flotte von 130 führerscheinfreien Booten, von vier seiner fünf Übergabestationen in Deutschland können die Kunden zu führerscheinfreien Törns ablegen, sogar Einfachfahrten sind zwischen Schwerin und der Müritz ohne Führerschein möglich.
 
Kuhnle-Tours GmbH
Hafendorf Müritz
17248 Rechlin
Telefon (03 98 23) 2 66-0
Fax (03 98 23) 2 66-10
www.kuhnle-tours.de

Info-Kasten
Wer ein Boot mit mehr als 3,76 kW (5 PS) Leistung fahren möchte, muss dafür üblicherweise den Sportbootführerschein Binnen beziehungsweise See haben. Für genau definierte Abschnitte der Bundeswasserstraßen und einige Kilometer brandenburgische Landesgewässer reicht es jedoch, wenn man ein Boot chartert und vom Vermieter eine dreistündige Einweisung in Theorie und Praxis erhält. Dann bekommt der Mieter für die Dauer seines Urlaubs eine Charterbescheinigung ausgestellt, auf der die erfolgte Einweisung dokumentiert ist.
Die Regelung gilt nur für Charterboote bis 15 Meter Länge, die bestimmte Anforderungen in Sachen Versicherung und Ausrüstung erfüllen müssen und für bestimmte Wasserstraßenabschnitte. Hintergrund der Einführung der Regelung war, dass viele Bundesbürger ihren Bootsurlaub im Ausland verbrachten, weil sie dort keinen Führerschein benötigen, aber auch die Überlegung, dass es Wasserstraßen gibt, die ruhig und strömungsfrei sind und deshalb einfach zu befahren sind.
 
Karte: Bitte bestellen Sie eine Karte im passenden Format bei presse@kuhnle-tours.de
 

 

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