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Nachrüstung mit Fäkalientanks

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Nachrüstung von Booten und Yachten mit Abwasserrückhalteanlagen auf der Ostsee abschließend präzisiert. Die Verordnung wird zum Beginn der Wassersportsaison 2008 in Kraft treten.
 
Grundsätzlich müssen alle Boote, die nach dem 1. Januar 2003 gebaut wurden, über Seetoiletten verfügen und die Ostsee befahren mit Abwasserrückhalteanlagen ausgerüstet sein. Boote die vor den 1. Januar 2003 gebaut wurden, müssen nachgerüstet werden. Dies gilt allerdings nicht für Boote, die
 
• vor dem 1. Januar 1980 gebaut wurden oder

• eine Rumpflänge von weniger als 11,50 m oder eine Breite
von weniger als 3,80 m aufweisen oder

• für die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
eine Befreiung von der Ausrüstungspflicht erteilt.

 
Eine Befreiung kann für Boote erteilt werden, bei denen die Nachrüstung technisch unmöglich oder bezogen auf den Wert der Yacht wirtschaftlich unzumutbar ist. Dies kann durch den Eigner durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch einen gemäß EN 45013 von einer akkreditierten Stelle zertifizierten Sachverständigen nachgewiesen werden.
 
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit wird angenommen, wenn die Nachrüstungskosten 10% des aktuellen Verkehrswertes der Yacht überschreiten oder mehr als das Doppelte der durchschnittlich üblichen Nachrüstungskosten ausmachen. Die durchschnittlichen Naschrüstungskosten werden mit 2.000 Euro angenommen, sodass sich ein Grenzwert von 4.000 Euro ergibt.
 
Grundsätzlich müssen die nachzurüstenden Tanks eine angemessene Größe haben. Bei Booten mit mehreren Toiletten reicht die Nachrüstung einer Toilette mit einem Tank sofern sichergestellt ist, dass die übrigen Toiletten in einer Entfernung von weniger als 12 sm zum nächstgelegenen Land nicht benutzt werden. Dies kann durch einen entsprechenden Aufkleber sichergestellt werden.
 
Köln, den 7. Dezember 2007









 

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