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Funkzeugnisse - Übergangsregelung bis 2010

Wie der Sprecher des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) Sven Ulbrich mitteilte, bleibt ein Verstoß gegen die Funkzeugnispflicht zwar eine Ordnungswidrigkeit, wird aber bis zum 31.12.2009 nicht geahndet.
Ein entsprechender Verordnungsentwurf befindet sich in Vorbereitung und wird in Kürze in Kraft treten. Charterkunden haben nun faktisch bis zum Beginn der Wassersportsaison 2010 Zeit, ein Funkbetriebszeugnis zu erwerben. Charteryachten über 12 m Bootslänge müssen verpflichtend mit Funkanlagen ausgerüstet werden. Bei kleineren Booten und Yachten geschieht dies freiwillig.
Der Arbeitskreis Charterboot (AKC) im Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. begrüßt die Verlängerung der Übergangsregelung und unterstützt seine Kunden aktiv in dem Bestreben, ein Funkzeugnis zu erwerben.

Köln, den 21. April 2008

Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.
Gunther-Plüschow-Straße 8
50829 Köln
Ansprechpartner: Jürgen Tracht
Tel.:    0221 5957115
Fax:    0221 5957110
Mail:    info@bvww.org
Web:   www.bvww.org




















 

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