Funkzeugnispflicht greift zur Saison 2010
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Übergangsregelung bei der Sprechfunkzeugnispflicht für den Schiffsführer, gültig bis zum 31. Dezember 2009 nicht weiter verlängert. Kann der Schiffsführer zur Saison 2010 auf einem mit einer Funkanlage ausgerüstetem Sportboot kein Funkzeugnis nachweisen, wird dies ab sofort als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Da ein Großteil der Charterkunden kein Funkzeugnis besitzt haben sich viele Charterunternehmen auf die neue Situation entsprechend eingestellt. Einige Vercharterer halten jetzt eine Anzahl von Yachten (unter 12 Meter) ohne Funkanlage bereit, dafür jedoch mit Satelliten-Telefon oder mobilem GPS-Notruf-System.
Verstärkt bieten jetzt auch viele Charterunternehmen Kurse zum Erlangen eines Sprechfunkzeugnisses an.
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