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Führerscheine
Die nötigen Führerscheine
Wo besteht Führerscheinpflicht und welcher wird benötigt?
In vielen Revieren wird kein offizieller Führerschein, jedoch aber ein Segel-Erfahrungsnachweis verlangt. Einige Länder verlangen jedoch den SBF-See oder sogar den SKS.
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Sportführerschein-Binnen
Der amtliche Führerschein für Binnengewässer (Flüsse, Kanäle)
Der amtliche Sportbootführerschein-Binnen/ Motor ist Pflicht für Motorboote mit einer Leistung von mehr als 5 PS (3,68 kW). Man kann damit Motorboote bis zu 15 Metern Länge auf allen Binnengewässern (Flüsse, Kanäle) Deutschlands fahren. Vor dem 31.12.1997 ausgestellte Binnenführerscheine gelten auch für längere Boote, die jedoch nicht mehr als 15 kbm verdrängen dürfen.
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Führerscheinpflicht
zwischen Elbe und Oder
Die Führerscheinvorschriften auf den Mecklenburgischen und Märkischen Gewässern sind auf den ersten Blick etwas verwirrend, beim näheren Hinschauen unterteilt sich das Paragraphen-Dickicht in drei verschiedene Regelungen, die unten erläutert werden. Ganz ohne Bootsführerschein darf man mit Booten ohne Motor oder mit einem Motor bis zu 5 PS (3,68 kW) Leistung fahren. Auf einigen Gewässern gilt jedoch Segelscheinpflicht. Da die entsprechenden Vorschriften zur Zeit überarbeitet werden, empfiehlt es sich, vor Fahrbeginn bei der zuständigen Wasserschutzpolizei Informationen einzuholen. Diese Vorschriften gelten auch für Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Für andere Ausländer gilt das jeweilige Führerscheinrecht des Heimatlandes.
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Allgemeines zu Bootsführerscheinen
Vom Jüngstenschein zum kleinen "Kapitänspatent"

Die viel gepriesene Freiheit der Meere endet häufig schon auf dem Steg. Vor dem Chartertörn auf dem Wasser steht in vielen Ländern ein Führerschein für Boote. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. So gibt es ausgesprochene Wassersportländer wie Dänemark, Holland, England und Frankreich, in denen Charteryachten auch ohne Führerschein gechartert werden können.
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Sportbootführerschein-See (SBF-See)
Der amtliche Führerschein für Küstengewässer
Wenn Sie auf Küstengewässern (innerhalb der 3-Seemeilenzone) mit einem Segelboot oder Motorboot mit mehr als 5 PS (3,68 kW) unterwegs sein möchten, schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den amtlichen Sportbootführerschein-See vor. Der SBF-Binnen reicht nur für Motorboote unter 15 Meter Länge.
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Bootfahren ohne Führerschein
Charterbescheinigung - die große Freiheit auf dem Wasser
Bootfahren ist einfacher als man denkt, diese Werbeaussage der Vercharterer hat seit einigen Jahren sogar Gesetzeskraft. Denn seit gut sechs Jahren dürfen gemütliche Hausboote auf geschützten Revieren mit wenig Berufsschifffahrt auch ohne amtlichen Sportbootführerschein gefahren werden. „Die Skipper ohne Bootsführerschein fahren nicht schlechter und nicht besser als die mit“, sagt Jürgen Tracht, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft, der die Statistiken der Hausbootvermieter ausgewertet hat. So wundert es nicht, dass die im Jahr 2000 als Modellversuch begonnene Regelung 2004 in geltendes Recht überführt und 2006 noch einmal erweitert und zusätzlich liberalisiert wurde.
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