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Charterbescheinigung - Die große Freiheit auf dem Wasser

Bootfahren ohne Führerschein – mit dem gecharterten Hausboot ist das ganz einfach. Wir erklären Reviere und Voraussetzungen für Törns ohne Pappe

Bootfahren ist einfacher als man denkt, diese Werbeaussage der Vercharterer hat seit einigen Jahren sogar Gesetzeskraft. Denn seit gut sechs Jahren dürfen gemütliche Hausboote auf geschützten Revieren mit wenig Berufsschifffahrt auch ohne amtlichen Sportbootführerschein gefahren werden. „Die Skipper ohne Bootsführerschein fahren nicht schlechter und nicht besser als die mit“, sagt Jürgen Tracht, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft, der die Statistiken der Hausbootvermieter ausgewertet hat. So wundert es nicht, dass die im Jahr 2000 als Modellversuch begonnene Regelung 2004 in geltendes Recht überführt und 2006 noch einmal erweitert und zusätzlich liberalisiert wurde.

„Kann ich das auch?“

Die zentrale Frage, die sich die Kunden stellen, ist ob sie das auch können. Tatsächlich muss man, um ein Boot zu steuern, gar nicht so viel lernen. Da führerscheinfreie Boote höchstens 12 Stundenkilometer schnell sein dürfen, hat man meistens genug Zeit, sich die Verkehrsregeln noch mal zu vergegenwärtigen oder notfalls nachzuschlagen. Außerdem sind die Hausboote schon von der Werft großzügig mit Scheuerleisten und Fendern versehen worden, so dass sie auch mal einen Schubs abkönnen.

Praktisch läuft das so ab: Die Crew bekommt zunächst eine theoretische Einweisung, in der Vorschriften, Verkehrsregeln und das Revier erklärt werden. Dann folgt der Praxisteil, in dem das Boot und wie man es steuert erläutert und geübt werden. Die Einweisung dauert mindestens drei Stunden, gute Vercharterer üben darüber hinaus so lange mit der Bootscrew bis sich alle sicher fühlen. Danach stellt der Vercharterer eine Charterbescheinigung aus. In der wird vermerkt, dass der Skipper eine Einweisung bekommen hat und das Boot gemietet ist. Diese Bescheinigung muss an Bord sein, wenn zum Beispiel die Wasserschutzpolizei kontrolliert.

Die Liberalisierung bescherte dem Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg einen Boom, denn nicht nur Einsteiger kamen, sondern auch erfahrene Skipper, die bisher in Holland, Irland und Frankreich gechartert hatten. Die Charterbescheinigungsregelung ist ein schönes Beispiel für praxisgerechte und erfolgreiche Deregulierung.

Voraussetzungen

• Das Boot muss fest eingebaute Schlafplätze haben.
• Für das Boot muss der Vercharterer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
• Das Boot darf nicht länger als 15 Meter sein.
• Das Boot darf bei ruhigem Wasser höchstens 12 Stundenkilometer schnell fahren können, der Motor muss jedoch so stark sein, dass es jederzeit gut zu manövrieren ist
• Außerdem muss das Boot mit bestimmten Rettungsmitteln ausgerüstet sein.


Führerscheinfreie Reviere
Hier fahr ich rum, hier darf ich sein!

Das Revier, das man ohne Führerschein mit dem Hausboot erkunden kann, ist groß (und seit Einführung der Regelung schon zwei mal erweitert worden) aber begrenzt. Welche Gewässer freigeben sind, ist in diesen Karten gekennzeichnet. Für das Befahren großer Seen und der Unteren Havel gibt es Sonderregelungen. Diese sind in den Kästen auf der Karte mit Hilfe von Piktogrammen dargestellt.

Peene (Pe)
Von Malchin (km 2,5 Pe) bis Demmin (km 34,9 Pe), Sportbootführerschein See für Charterkunden gültig zwischen Demmin und der Mündung in den Peenestrom (km 104,6 Pe)
Stör-Wasserstraße (StW)
Vom Eldedreieck (km 0 StW) bis Hohen Viecheln (km 44,7 StW, Ende Schweriner See)
Müritz-Elde-Wasserstraße (MEW)
Von der Schleuse Dömitz (km 0,95 MEW) bis Buchholz (km 180 MEW, Müritzsee)
Müritz-Havel-Wasserstraße (MHW)
Von der Müritz (km 0 MHW) bis zum Ellbogensee (km 31,8 MHW) einschließlich Mirower See (Alte Fahrt), Rheinsberger Gewässer sowie Zechliner Gewässer
Obere Havel-Wasserstraße (OHW)
Von der Schleuse Liebenwalde (km 43,95 Malzer Kanal) bis Hafen Neustrelitz (km 94,4 OHW, Zierker See) einschließlich Wentow-Gewässer, Templiner Gewässer, Lychener Gewässer sowie Quassower Havel und Großer
Labussee
Finowkanal (FiK)
Von Zerpenschleuse (km 57,37 FiK) bis Schleuse Liepe (km 89,3 FiK)
Werbelliner Gewässer (WbG)
Vom km 4 (kurz vor der Mündung in die Havel-Oder-Wasserstraße) bis Joachimsthal (km 19,8 WbG, Ende Werbellinsee)
Rüdersdorfer Gewässer (RüG)
Von Erkner (km 0 RüG, Dämeritzsee) bis zur Schleuse Woltersdorf (km 3,78 RüG), einschließlich der Löcknitz
Gosener Kanal und Seddinsee
Von Erkner (Dämeritzsee) bis Schmöckwitz (Südende Seddinsee)
Dahme-Wasserstraße (DaW)
Von Zernsdorf (km 10,3 DaW, oberhalb der Schleuse Neue Mühle) bis Prieros (km 26,4 DaW, Abzweig Teupitzer Gewässer) einschließlich Teupitzer Gewässer und Storkower Gewässer
Neuhauser Speisekanal
Von der Mündung in die Spree-Oder-Wasserstraße bis zum Wergensee, Anschluss an die obere Spree: siehe unten
Drahendorfer Spree
Von der Mündung in die Spree-Oder-Wasserstraße bis zum Wergensee (Achtung Wehr!), Anschluss an die obere Spree: siehe unten
Untere Havel-Wasserstraße (UHW)
Von Brandenburg (km 56 UHW) bis Quitzöbel (km 156 UHW) einschließlich Hohennauener Wasserstraße, Rathenower Havel, Beetzsee-Riewendsee-Wasserstraße und Niederhavel, aber exklusive Silokanal
Saale (Sl)
Von der Schleuse Trotha (km 89,2 Sl) bis Rischmühlenschleuse (km 115,22 Sl)
Lahn (La)
Von km 70 La bis Hafen Lahnstein vor der Mündung in den Rhein (km 137,07 La)
Saar (Sa)
Von Saarbrücken (km 87,6 Sa) bis zur deutschfranzösischen Grenze


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