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Das Logbuch ist Pflicht



Das Thema "Logbuchführung" beschäftigt die Wassersport Fachblätter regelmäßig, denn obwohl es eigentlich eine eindeutige Gesetzeslage gibt, tragen unterschiedliche Interpretationen - auch von sogenannten autorisierten Stellen - immer wieder zur Verunsicherung bei.

Klar ist, schon vor vier Jahren wurden Schiffssicherheitsgesetz und Schiffssicherheitsverordnung dahingehend geändert, dass Sportboote nicht mehr von den grundlegenden Bestimmungen genannter Regelungen ausgenommen sind. Voraussetzung dafür, war aber eine genaue Definition des Begriffs "Sportboot", die aber schon 1988 festgelegt wurde. Danach sind nahezu alle Charterschiffe - egal ob Segel- oder Motoryachten - ab 6 Meter Gesamtlänge verpflichtet, ein Schiffstage- oder Log-buch zu führen.
Verständlich, dass viele Charterer das staatlich angeordnete Führen eines solchen Tagebuches über den persönlichen Urlaub als reglementierenden Eingriff empfinden, und den Sachverhalt einfach ignorieren. Das Logbuch bleibt mit leeren Seiten im Kartentisch liegen, und das unter Umständen daraus resultierende Bußgeld wird dann eben bezahlt.
Es kann schlimmer kommen ! Denn egal, ob Sie Ihre "Yacht auf Zeit" beim Anlegen gegen die Kaimauer setzen … großer Schaden, Streit mit der Versicherung; oder ein schwerer Sturm das Schiff in eine Seenotsituation bringt, und die Yacht komplett aufgegeben werden musste.
Grundlage der immer anhängenden Seeamtsverhandlungen ist das Schiffstagebuch, das Logbuch, das Urkundenstatus hat, und oft einziges Beweismittel ist. Die korrekten Eintragungen in das Logbuch können "ihre Haut retten", ohne Logbuch stehen Sie in einer Gerichtsverhandlung, oder Ihrer Versicherung gegenüber auf verlorenen Posten. Keine Versicherung wird im Streitfall zahlen!

Also, um nicht tagtäglich "Frust bei den gesetzlichen Schularbeiten zu schieben," sollten wir den ganzen Ansatzpunkt beim Thema "Logbuch" ändern. Und das wird uns leicht fallen, weil der Gesetzgeber die Formvorschriften des Schiffstagebuch recht locker handhabt. So ist es natürlich egal, ob auf der Titelseite das DSV Verbandslogo prangt, ob koloriert, handsigniert, in Bütten oder Einfach- Blätter weiß geheftet. Über den Inhalt lässt sich die Schiffssicherheitsverordnung ( BGBl Nr 66/ 3013, 3023 ) aber deutlicher aus.
  • Die "Amtssprache" des Logbuchs ist deutsch! Abkürzungen und Symbole dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sie allgemein verständlich und gängig sind.
  • Radieren, oder das Unkenntlichmachen von Eintragungen ist nicht gestattet. Wird gestrichen, muss der ursprüngliche Eintrag zu sehen sein, und mit Datum und Unterschrift versehen werden. Das Logbuch ist eine Urkunde!
  • Natürlich muss klar aus den Eintragungen hervor gehen, um welches Schiff es sich handelt, mit Unterscheidungsmerkmal und Auflistung der Crew.
  • Zusätzliche Eintragungen, die über das Bordgeschehen hinaus gehen, sind erlaubt, auch Seekartenauszüge und andere Illustrationen dürfen beigefügt werden, müssen nur als Anhang definiert werden.
  • Jeder Tag schließt mit der Unterschrift des Schiffsführers, der die Eintragungen damit bestätigt.
In welcher Form die genannten Eintragungen vorzunehmen sind, lässt der Gesetzgeber offen. Das bedeutet, dass die Chartercrew ihr Logbuch durchaus als Reisetagebuch anlegen kann, mit allen Daten, Erlebnissen und besonderen Vorkommnissen, die ihr wichtig waren, und unter Umständen Grundlage auch für einen späteren, privaten Bericht sind.
Dabei sind die auf den Markt befindlichen Logbücher mit vorbereiteten Rubriken für Schiffs- und Wetterdaten, Kursangaben, Angaben zur Segelführung und zusätzlichem Platz für weitergehende Eintragungen sehr hilfreich, bekommt das Logbuch doch so für die einzelnen Tage des Törns ein einheitliches Bild.
Aufmerksame Vercharterer liefern in der Regel beim Eincheck ein einfach gehaltenes Logbuch kostenlos dazu.

In fast jeder Crew findet sich ein Besatzungsmitglied das Spaß an der Logbucharbeit hat, und die "Schularbeiten" gern übernimmt. Ist das nicht der Fall, ist jeder "einmal dran", und beim gemütlichen "Hock" im Cockpit nach dem abendlichen Anleger, können die Kladde-Eintragungen des Tages entspannt und in Ruhe übertragen werden.

Michael Wulff


 

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