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Eine Skipperhaftpflicht

Eine Skipperhaftpflicht gehört zur guten Seemannschaft

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, wird weder im Chartervertrag noch bei der Bootsübernahme darauf hingewiesen, welchen Deckungsumfang die Haftpflichtversicherung des gecharterten Bootes umfasst. Doch selbst wenn dem Charterer entsprechende Unterlagen vorliegen, wird er nicht wissen, ob der Versicherungsnehmer auch die Prämien rechtzeitig bezahlt hat. Für den Skipper und seine Crew eine fatale Situation, denn der Versicherer wäre im Schadensfall von jeglicher Leistung befreit.

Skipperhaftpflicht - Schiffsführer haftet

Eine weitere wichtige Haftungsfrage betrifft den Schiffsführer selbst. Er haftet nämlich grundsätzlich für alle Schäden, die er anderen Crewmitgliedern schuldhaft oder fahrlässig zufügt. Und zwar mit seinem gesamten Vermögen. Die private Haftpflicht deckt den Bereich einer Charterreise nicht ab. Crewverträge - die man in jedem Fall abschließen sollte - schließen dieses Risiko nur bedingt aus.

Skipperhaftpflicht - Rücktritt und Havarie

Was passiert, wenn der geplante Törn nicht angetreten werden kann? Ein Crewmitglied wäre noch zu ersetzen, fällt der Skipper aus, wird die Mannschaft vom Vertrag zurücktreten müssen, und es fallen unter Umständen erhebliche Kosten an.
Was passiert wenn im Schadensfall die obligatorische Kaution fällig wird? Harmoniert die Crew auch nach einer Havarie noch in der Art, dass man sich die anfallende Selbstbeteiligung problemlos teilt?

Skipperhaftpflicht - Unfälle

Wie schnell ist an Bord ein Unfall passiert, unabhängig ob aus Selbst- oder Fremdverschulden. Private Unfallversicherungen decken Schadensfälle im Sportbereich in der Regel nicht ab. Die finanziellen Folgen eines schwerwiegenden Bordunfalls mit einhergehender Invalidität, können schnell zur existenziellen Bedrohung werden.

Das bedeutet, Charterer sollten sich Gedanken über eine Unfallversicherung machen, die alle Personenunfälle, die der Versicherte beim Betrieb einer Yacht erleiden kann, ohne Rücksicht auf die Schuldfrage abdeckt. Dabei sollten auch Bergungskosten und Rückholkosten eingeschlossen sein.

Skipperhaftpflicht - Für Schiffsführer unentbehrlich

Die Skipperhaftpflichtversicherung ist für den Schiffsführer unentbehrlich. Sie schützt gegen Haftungsansprüche der Crewmitglieder, Ansprüche des Yachteigners wegen Schäden, die der Skipper aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht hat, oder auch Haftungsansprüche wegen Gewässerschäden, die z.B. als Folgeschaden aus einer schuldhaft verursachten Havarie entstehen können.

Skipperhaftpflicht - Recht

Auch über eine Skipper-Rechtsschutzversicherung sollte man sich Gedanken machen, denn unter Umständen muss der Schiffsführer im Ausland um sein Recht streiten, und das kann teuer werden. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Absicherung gegenüber sogenannter Folgeschäden: Dazu zählen auch Charterausfallkosten des Yachteigners, weil die Yacht durch einen verursachten Schaden für die nächste Charter nicht zur Verfügung steht. Für diesen angerissenen Themenkomplex gab es in der Vergangenheit breite Sicherheitslücken, die nur mit viel Mühe abgedeckt werden konnten. Heute bieten auf Yachtcharter spezialisierte Versicherungen umfangreiche Sicherheitspakete, aus denen man sich individuell "sein Päckchen" schnüren kann.

Skipperhaftpflicht - Ansprechpartner

AKC-Mitgliedsunternehmen sowie der Bundesverband Wassersportwirtschaft nennen Ihnen gerne kompetente Ansprechpartner für einen sicheren Urlaub auf dem Wasser.


 

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