Führerscheine

Führerscheinfrei aufs Wasser

Die 15 PS-Regelung

Für Bootsnovizen bedeuten die neuen Möglichkeiten von Beginn an jede Menge Fahrspaß. Seit der Wassersportsaison 2013, dürfen Boote mit einer Motorisierung von bis zu 15 PS führerscheinfrei über die deutschen Gewässer gefahren werden (mit Ausnahme des Rheins). Die Palette der Möglichkeiten ist groß. Angefangen vom kleinen Sportboot für schnelle Fahrten in der Freizeit bis hin zu Motor- und Segelyachten, auf denen man einen ganzen Urlaub verbringen kann. Die neue 15 PS-Regelung hat auf allen Bundeswasserstraßen (binnen- und seewärts) Gültigkeit - mit Ausnahme des Rheins. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Der Sportbootführerschein Binnen wird zum Führen eines Sportbootes auf Binnenwasserstraßen benötigt. Der Schein gilt für Schiff bis zu einer Länge von 15 Metern zum Führen von Booten mit einer Motorleistung von mehr als 15 PS. Eine Ausnahme ist hierbei der Rhein, wo der Sportbootführerschein Binnen bereits ab 5 PS benötigt wird. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Durch die Regelung erschließen sich auch Bootsneulingen viele Möglichkeiten für jede Menge Fahrspaß von Beginn an. Angefangen vom kleinen Sportboot für schnelle Fahrten in der Freizeit bis hin zu Motor- und Segelyachten, auf denen man einen ganzen Urlaub verbringen kann.

Deutschland verfügt über ein hervorragend ausgebautes Wasserstraßennetz. Tausende von Kilometern auf Flüssen, Kanälen und an der Küste stehen für den führerscheinfreien Bootssport zur Verfügung und bieten vielfältigste Möglichkeiten.

Der Einstieg in den Bootssport ist denkbar einfach. Mit ein wenig Übung und den richtigen Informationen kann jeder ein Boot sicher führen und mit Familie oder Freunden die große Freiheit auf dem Wasser genießen. Die wichtigsten Tipps und Tricks hat der Bundesverband Wassersportwirtschaft in einer praxisnahen Informationsbroschüre zusammengestellt.

Weiter Informationen finden Sie auch hier: https://www.bootspruefung.de/bootsfuehrerschein

Informationsbroschüre des BVWW PDF-Version


Die nötigen Führerscheine

Wo besteht Führerscheinpflicht und welcher wird benötigt?

In vielen Revieren wird kein offizieller Führerschein, jedoch aber ein Segel-Erfahrungsnachweis verlangt. Einige Länder verlangen jedoch den SBF-See oder sogar den SKS.

Ostsee

Auf der Ostsee wird der Sportbootführerschein See (SBF-See) verlangt. Zudem werden für deutsche ausrüstungspflichtige Yachten ein Funksprechzeugnis (mindestens SRC (beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis)) und ein Sachkundenachweis für Signalmittel (Pyroschein) benötigt.

Niederlande

Für die niederländischen Gewässer besteht eine Führerscheinpflicht (SBF-See/SBF-Binnen) für Boote mit einer Gesamtlänge von 15 oder mehr Meter und für Motorboote, die 20 km/h oder schneller fahren können.

Spanien

Auf allen spanischen Gewässern wird der SBF-See verlangt.

Griechenland

Auf allen griechischen Gewässern wird der SBF-See verlangt. Zudem muss ein zweites Crewmitglied einen Segelschein haben, zumeist wird hier aber lediglich ein Erfahrungsnachweis verlangt.

Türkei

Auf allen türkischen Gewässern wird der SBF-See vorgeschrieben, wobei viele Vercharterer jedoch sogar den SKS (Sportküstenschifferschein) verlangen.

Frankreich

Auf allen französischen Gewässern wird der SBF-See verlangt.

Kroatien

Auf allen kroatischen Gewässern wird der SBF-See und dazu das Funksprechzeugnis SRC verlangt. In Kroatien besonders wichtig: Scheine im Original mitbringen. Kopien werden nicht anerkannt, viele Kunden musste hier bereits einen Crashkurs mitmachen, um das kroatische Patent zu erwerben.

Italien

In Italien benötigen Sie den entsprechenden Sportbootführerschein, analog zu deutschen Gewässern. Also Binnen oder See. Neben dem Internationalen Bootsschein (IBS) sollten Sie auch einen Eigentumsnachweis mitnehmen, wobei der IBS teilweise als solcher anerkannt wird. Ist ein Funkgerät verbaut, wird der entsprechende Nachweis (SRC, UBI oder LRC) gefordert. Für Venedig und den Lago Maggiore gelten Sonderregelungen, siehe Hinweisblatt ADAC

Allgemeines zu Bootsführerscheinen

Vom Jüngstenschein zum kleinen "Kapitänspatent"

Die viel gepriesene Freiheit der Meere endet häufig schon auf dem Steg. Vor dem Chartertörn auf dem Wasser steht in vielen Ländern ein Führerschein für Boote. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. So gibt es ausgesprochene Wassersportländer wie Dänemark, Holland, England und Frankreich, in denen Charteryachten auch ohne Führerschein gechartert werden können.

Allerdings setzen alle Vercharterer voraus, dass genügend Erfahrung vorhanden ist, um eine Yacht sicher zu führen. Stützpunktmitarbeiter erkennen meist schon bei der Einweisung, ob ihr Kunde ein "Seemann" oder ein "Landei" ist. Es ist tatsächlich schon vorgekommen, dass eine Crew nur eine Yacht bekam, nachdem sie einen Skipper angeheuert hatte. Abhilfe kann hier eventuell der Segelschein Yacht, der vom Verband Deutscher Sportbootschulen angeboten und von vielen Charterunternehmen akzeptiert wird. 

Informationen zum Segelschein Yacht

Ganz neue Wege sind in Deutschland seit der Einführung der Charterbescheinigung möglich. In bestimmten Regionen besteht mittels einer Ausnahmeregel die Möglichkeit, Hausboote nach einer mehrstündigen Einweisung ganz ohne den sonst obligatorischen Sportbootführerschein chartern zu können. Detaillierte Infos folgen unter dem Punkt "Charterbescheinigung".

Das Revier für sie ist jedoch begrenzt, was aber keinen Einfluss auf die kräftige Nutzung dieser einmaligen scheinfreien Bootsferien in Deutschland hat. Wer die Müritz in ihrer ganzen Schönheit per Charterboot erleben will, benötigt allerdings weiterhin einen Führerschein und wird bei der Beschäftigung mit dem Thema erst einmal in eine verwirrende Ernüchterung erleben.

Das Angebot an Scheinen ist auf den ersten Blick riesig. Dabei gibt es nur zwei vom Staat vorgeschriebene Führerscheine und die sind in der Regel auch nur notwendig, wenn das Segel- oder Motorboot mit einer Maschine mit mehr als 15 PS Leistung ausgerüstet ist (Ausnahmen s.o.).

Keinen Führerschein benötigt man, wenn das Traumboot einen Motor mit geringerer Leistung hat.
Der staatliche Führerschein, der für das Befahren der Meere mit den stärker motorisierten Booten vorgeschrieben ist, heißt Sportbootführerschein See (SBF-See). Für Binnengewässer benötigt man den Sportbootführerschein Binnen. Beide Prüfungen dürfen ab dem 16. Lebensjahr abgelegt werden.

Als staatliche Scheine werden der Sportküstenführerschein (Bedingung: SBF-See und 300 Seemeilen Fahrpraxis), der Sportseeschifferschein (Bedingung: Sportküstenführerschein und 1000 Seemeilen Fahrpraxis) und als Krönung so etwas wie ein kleines Kapitänspatent, der Sporthochseeschifferschein (Bedingung: Sportseeschifferschein und weitere 1000 Seemeilen Fahrpraxis) angeboten. Alle staatlichen Scheine berechtigen zum Motorboot fahren und zum Segeln.

Anders ist es auf dem Bodensee. Dort gibt es die staatlich vorgeschrieben Scheine (Bodenseeschifferpatente), die entweder für Motorboote ab 6 PS Leistung (4,4 kW) oder Segelboote mit mehr als 12 Quadratmetern Segelfläche vorgeschrieben sind.

Der Staat mischt sich noch einmal in die Bootsfreizeit ein, wenn sich Eigner mit einer Signalpistole (Kaliber 4) für den Seenotfall ausrüsten wollen. Davor steht die Seenotsignalmittelprüfung. Allerdings macht Schleswig-Holstein hier eine Ausnahme, es reicht eine Einweisung durch den Vercharterer. Grundlage ist der Plan der EU, den Schein obsolet werden zu lassen.

Wer an Bord funken will, hat die Wahl zwischen den Prüfungen der je nach Seegebiet vorgeschriebenen Scheine "Betriebsfunkzeugnis Klasse 1" (UKW-Funk international), Betriebsfunkzeugnis Klasse II (UKW-Funk national) und "Allgemeines Betriebsfunkzeugnis" (UKW, Grenzwelle, Kurzwelle, Inmarsat und Telex).

Mit einem breit gefächerten Angebot an freiwilligen Segelführerscheinen wartet auch der Deutsche Segler Verband (DSV) auf. Wer beispielsweise an einer offiziellen Regatta teilnehmen will, benötigt diese Verbandsscheine. Es beginnt mit dem "Jüngstenschein", ein Segelführerschein für Kinder. Mindestalter ist das 7. Lebensjahr.


Sportbootführerschein-See

Der amtliche Führerschein für Küstengewässer

Wenn Sie auf Küstengewässern (innerhalb der 3-Seemeilenzone) mit einem Segelboot oder Motorboot mit mehr als 5 PS (3,68 kW) unterwegs sein möchten, schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den amtlichen Sportbootführerschein-See vor.

Der SBF-Binnen reicht nur für Motorboote unter 15 Meter Länge. Er gilt nicht auf dem (internationalen) Bodensee. Dort gilt ausschließlich das Bodenseeschifferpatent.

 

 

Sportbootführerschein-Binnen

Der Sportbootführerschein Binnen wird zum Führen eines Sportbootes auf Binnenwasserstraßen benötigt. Der Schein gilt für Schiff bis zu einer Länge von 15 Metern zum Führen von Booten mit einer Motorleistung von mehr als 15 PS. Eine Ausnahme ist hierbei der Rhein, wo der Sportbootführerschein Binnen bereits ab 5 PS benötigt wird. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Mindestalter: 16 Jahre

Neuer Sportbootführerschein im Scheckkartenformat

Ab dem 1. Januar 2018 gilt der neue Sportbootführerschein. Dieser wird im handlichen Scheckkartenformat ausgestellt und ersetzt die bisherigen Führerscheine Binnen und See. Auf der Scheckkarte wird künftig der jeweilige / die jeweiligen Geltungsbereich/e sowie die Antriebsart eingetragen.

Der Sportbootführerschein wird als Internationales Zertifikat ICC nach der Resolution 40 ausgestellt.

BMVI-Flyer

Der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat

 

 


Bootfahren ohne Führerschein

Charterbescheinigung - die große Freiheit auf dem Wasser

Bootfahren ist einfacher als man denkt, diese Werbeaussage der Vercharterer hat seit einigen Jahren sogar Gesetzeskraft. Denn seit 2004 dürfen gemütliche Hausboote auf geschützten Revieren mit wenig Berufsschifffahrt auch ohne amtlichen Sportbootführerschein gefahren werden. „Die Skipper ohne Bootsführerschein fahren nicht schlechter und nicht besser als die mit“, sagt Jürgen Tracht, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft, der die Statistiken der Hausbootvermieter ausgewertet hat. So wundert es nicht, dass die im Jahr 2000 als Modellversuch begonnene Regelung 2004 in geltendes Recht überführt und 2006 noch einmal erweitert und zusätzlich liberalisiert wurde.

„Kann ich das auch?“

Die zentrale Frage, die sich die Kunden stellen, ist ob sie das auch können. Tatsächlich muss man, um ein Boot zu steuern, gar nicht so viel lernen. Da führerscheinfreie Boote höchstens 12 Stundenkilometer schnell sein dürfen, hat man meistens genug Zeit, sich die Verkehrsregeln noch mal zu vergegenwärtigen oder notfalls nachzuschlagen. Außerdem sind die Hausboote schon von der Werft großzügig mit Scheuerleisten und Fendern versehen worden, so dass sie auch mal einen Schubs abkönnen.

Praktisch läuft das so ab: Die Crew bekommt zunächst eine theoretische Einweisung, in der Vorschriften, Verkehrsregeln und das Revier erklärt werden. Dann folgt der Praxisteil, in dem das Boot und wie man es steuert erläutert und geübt werden. Die Einweisung dauert mindestens drei Stunden, gute Vercharterer üben darüber hinaus so lange mit der Bootscrew bis sich alle sicher fühlen. Danach stellt der Vercharterer eine Charterbescheinigung aus. In der wird vermerkt, dass der Skipper eine Einweisung bekommen hat und das Boot gemietet ist. Diese Bescheinigung muss an Bord sein, wenn zum Beispiel die Wasserschutzpolizei kontrolliert.

Die Liberalisierung bescherte dem Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg einen Boom, denn nicht nur Einsteiger kamen, sondern auch erfahrene Skipper, die bisher in Holland, Irland und Frankreich gechartert hatten. Die Charterbescheinigungsregelung ist ein schönes Beispiel für praxisgerechte und erfolgreiche Deregulierung.

Voraussetzungen

  • Das Boot muss fest eingebaute Schlafplätze haben.
  • Für das Boot muss der Vercharterer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
  • Das Boot darf nicht länger als 15 Meter sein.
  • Das Boot darf bei ruhigem Wasser höchstens 12 Stundenkilometer schnell fahren können, der Motor muss jedoch so stark sein, dass es jederzeit gut zu manövrieren ist
  • Außerdem muss das Boot mit bestimmten Rettungsmitteln ausgerüstet sein.


Führerscheinfreie Reviere

Hier fahr ich rum, hier darf ich sein!

Das Revier, das man ohne Führerschein mit dem Hausboot erkunden kann, ist groß (und seit Einführung der Regelung schon zwei mal erweitert worden) aber begrenzt. Welche Gewässer freigeben sind, ist in diesen Karten gekennzeichnet. Für das Befahren großer Seen und der Unteren Havel gibt es Sonderregelungen. Diese sind in den Kästen auf der Karte mit Hilfe von Piktogrammen dargestellt.

Zeichenerklärung zur Karte

Rote Tonne

Durchfahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne

Blauer Pfeil

Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort

Gelbe Rettungsweste

Alle Personen an Bord müssen Rettungswesten tragen

Telefonsymbol

Vor der Einfahrt: Telefonisch beim Vercharterer Befahrbarkeit in Hinblick auf Wind und Wetter erfragen und nach der Überfahrt (oder bei Fahrtunterbrechung) telefonisch beim Vercharterer melden, dass man sicher angekommen ist.

Zahl 2

Durchfahrt nur erlaubt, wenn der Skipper seit Antritt der Fahrt mindestens zwei Tage Fahrpraxis nachweisen kann. Überquerung nur nach Rücksprache mit der Vorstadtschleuse Brandenburg.

Die führerscheinfreien Reviere auf Lahn und Saar sind in dieser Karte nicht dargestellt.

Peene (Pe)

Von Malchin (km 2,5 Pe) bis Demmin (km 34,9 Pe), Sportbootführerschein See für Charterkunden gültig zwischen Demmin und der Mündung in den Peenestrom (km 104,6 Pe).

Gosener Kanal und Seddinsee

Von Erkner (Dämeritzsee) bis Schmöckwitz (Südende Seddinsee)

Stör-Wasserstraße (StW)

Vom Eldedreieck (km 0 StW) bis Hohen Viecheln (km 44,7 StW, Ende Schweriner See).

Dahme-Wasserstraße (DaW)

Von Zernsdorf (km 10,3 DaW, oberhalb der Schleuse Neue Mühle) bis Prieros (km 26,4 DaW, Abzweig Teupitzer Gewässer) einschließlich Teupitzer Gewässer und Storkower Gewässer.

Müritz-Elde-Wasserstraße (MEW)

Von der Schleuse Dömitz (km 0,95 MEW) bis Buchholz (km 180 MEW, Müritzsee).

Neuhauser Speisekanal

Von der Mündung in die Spree-Oder-Wasserstraße bis zum Wergensee, Anschluss an die obere Spree (siehe unten).

Müritz-Havel-Wasserstraße (MHW)

Von der Müritz (km 0 MHW) bis zum Ellbogensee (km 31,8 MHW) einschließlich Mirower See (Alte Fahrt), Rheinsberger Gewässer sowie Zechliner Gewässer.

Drahendorfer Spree

Von der Mündung in die Spree-Oder-Wasserstraße bis zum Wergensee (Achtung Wehr!), Anschluss an die obere Spree (siehe unten).

Obere Havel-Wasserstraße (OHW)

Von der Schleuse Liebenwalde (km 43,95 Malzer Kanal) bis Hafen Neustrelitz (km 94,4 OHW, Zierker See) einschließlich Wentow-Gewässer, Templiner Gewässer, Lychener Gewässer sowie Quassower Havel und Großer Labussee.

Untere Havel-Wasserstraße (UHW)

Von Brandenburg (km 56 UHW) bis Quitzöbel (km 156 UHW) einschließlich Hohennauener Wasserstraße, Rathenower Havel, Beetzsee-Riewendsee-Wasserstraße und Niederhavel, aber exklusive Silokanal.

Finowkanal (FiK)

Von Zerpenschleuse (km 57,37 FiK) bis Schleuse Liepe (km 89,3 FiK).

Saale (Sl)

Von der Schleuse Trotha (km 89,2 Sl) bis Rischmühlenschleuse (km 115,22 Sl).

Werbelliner Gewässer (WbG)

Vom km 4 (kurz vor der Mündung in die Havel-Oder-Wasserstraße) bis Joachimsthal (km 19,8 WbG, Ende Werbellinsee).

Lahn (La)

Von km 70 La bis Hafen Lahnstein vor der Mündung in den Rhein (km 137,07 La).

Rüdersdorfer Gewässer (RüG)

Von Erkner (km 0 RüG, Dämeritzsee) bis zur Schleuse Woltersdorf (km 3,78 RüG), einschließlich der Löcknitz.

Saar (Sa)

Von Saarbrücken (km 87,6 Sa) bis zur deutschfranzösischen Grenze.


Führerscheine ausländischer Chartergäste

Für Vercharterer: welche Führerscheine müssen ausländische Gäste mitbringen?

Wie bereits gesehen, wird für das Führen von Sportbooten auf den meisten Gewässern ein Führerschein benötigt. Welchen Schein müssen nun aber ausländische Charterkunden vorweisen? --> Hier gilt die Gastregel, die ausländische Bootsfahrer von der deutschen Führerscheinpflicht befreit. Voraussetzung ist ein Erstwohnsitz im Ausland - und die Aufenthaltsdauer in Deutschland darf ein Jahr nicht überschreiten. Der Kunde muss also den Schein vorzeigen, der im jeweiligen Wohnsitz-Land erforderlich ist.

Ist dort kein Führerschein erforderlich, muss der Kunde auch in Deutschland keinen Führerschein vorweisen! Ist dort jedoch ein Führerschein vorgeschrieben, dann muss der Kunde diesen in Deutschland mit sich führen.

Grundlage dieser Regelung ist die ECE 40 Resolution, hieraus ergibt sich, welche Führerschein als "Internationales Zertifikat" anerkannt werden. Weitere Informationen über die ECE 40 Resolution und die jeweiligen Landesführerscheine erhalten Sie hier -->